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   OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03   

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https://dejure.org/2004,40377
OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03 (https://dejure.org/2004,40377)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.03.2004 - 6 U 244/03 (https://dejure.org/2004,40377)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. März 2004 - 6 U 244/03 (https://dejure.org/2004,40377)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2001 - 5 WF 96/01

    Zwangsgeld - Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
    (Zur Betriebsgefahr eines Motorrades vgl. OLG Hamm, OLGR 1996, 199 ff: i.d.R. 25 %; OLG Rostock, Schaden-Praxis 2002, 157 ff: je nach Einzelfall geringere Betriebsgefahr; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 61 ff: Betriebsgefahr eines eine Kolonne überholenden Motorrades jedenfalls nicht höher als die eines ausscherenden Klein-Lkw mit Anhänger.).

    Vorliegend gelten folgende Überlegungen für die Bemessung der Betriebsgefahr des Motorrades: Das Überholen mehrerer Fahrzeuge (unstreitig war das Beklagtenfahrzeug das dritte in Kolonne, das der Kläger überholen wollte) ist zwar ein gefährlicher Vorgang (nicht nur wegen des längeren Überholwegs, der vorliegend keine Rolle spielt, sondern auch) im Hinblick auf die schlechtere Übersicht für den Überholer und den zu Überholenden, der aus der Kolonne ausscheren will (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 61 ff.), zumal in einer leichten Rechtskurve wie vorliegend.

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
    Weiter hält der Kläger - wie in der Berufungsverhandlung geklärt wurde - neben dem Motorrad einen Pkw; da dessen Einsatz anstelle des Motorrades zumutbar ist, entfällt ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung auch unter diesem Aspekt (BGH, NJW 1976, 286 ff.).
  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
    Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Geschädigte das Fahrzeug ohne die Beschädigungen in der fraglichen Zeit genutzt hätte, wobei unerheblich ist, ob er gerade wegen unfallbedingter Verletzungen an der Nutzung gehindert ist (BGH, NJW 1968, 1778 ff.; vgl. auch BGH, NJW 1985, 2471 ff.).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
    Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Geschädigte das Fahrzeug ohne die Beschädigungen in der fraglichen Zeit genutzt hätte, wobei unerheblich ist, ob er gerade wegen unfallbedingter Verletzungen an der Nutzung gehindert ist (BGH, NJW 1968, 1778 ff.; vgl. auch BGH, NJW 1985, 2471 ff.).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
    Abzuwägen sind die gesamten Umstände, insbesondre kommt es darauf an, ob der Schaden überwiegend von dem einen oder anderen Teil verursacht worden ist, welches Verhalten in höherem Maß schadensadäquat war, bzw. welches Verhalten den Schadenseintritt in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (BGH, NJW 1998, 1137; BGH, NJW-RR 1988, 1373 je zum insoweit gleichlautenden § 254 BGB ).
  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87

    Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
    Abzuwägen sind die gesamten Umstände, insbesondre kommt es darauf an, ob der Schaden überwiegend von dem einen oder anderen Teil verursacht worden ist, welches Verhalten in höherem Maß schadensadäquat war, bzw. welches Verhalten den Schadenseintritt in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (BGH, NJW 1998, 1137; BGH, NJW-RR 1988, 1373 je zum insoweit gleichlautenden § 254 BGB ).
  • OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6021/95

    Subjektive Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
    (Zur Betriebsgefahr eines Motorrades vgl. OLG Hamm, OLGR 1996, 199 ff: i.d.R. 25 %; OLG Rostock, Schaden-Praxis 2002, 157 ff: je nach Einzelfall geringere Betriebsgefahr; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 61 ff: Betriebsgefahr eines eine Kolonne überholenden Motorrades jedenfalls nicht höher als die eines ausscherenden Klein-Lkw mit Anhänger.).
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